So mancher Mieter ist froh, wenn er die Wohnung hat, die zu ihm passt, in der er sich wohlfühlt, wo das Umfeld zu den Lebensumständen passt und die dann letztendlich auch noch bezahlbar ist. Das ist mit Sicherheit viel Wert, schließlich verbringt man ja einen Großteil des Lebens in dieser Wohnung. Oft ist es gar nicht so einfach, etwas Passendes und vor allem Bezahlbares zum Wohnen zu finden. In manchen Städten und Gemeinden sind die Mieten dermaßen hoch, dass man sich mit Kompromissen und Einschränkungen arrangieren und abfinden muss.
Ein großer Schreck kann es für einen Mieter dann sein, wenn man auf einmal von seinem Vermieter die Mitteilung erhält, dass man wegen Eigenbedarf die Wohnung verlassen soll. Es ist die Rede davon, dass immer mehr Eigentümer ihre Wohnungen für sich selbst oder für Verwandte benötigen. Wenn das der Fall ist, müssen die Mieter leider dann weichen.
Welche Regelungen gibt es dazu?
Das deutsche Mietrecht ist dazu eigentlich recht eindeutig. Wenn einer einen unbefristeten Mietvertrag besitzt und auch immer pünktlich die Miete zahlt, kann die Person nicht so leicht auf die Straße gesetzt werden. Verständlicher Weise ist dann der Schock groß, wenn der Besitzer plötzlich und unerwartet die Wohnung zurückhaben möchte. Eine Eigenbedarfskündigung soll mittlerweile der Kündigungsgrund Nummer 1 in Deutschland sein. Der Eigenbedarf ist einer der ganz wenigen Gründe, wegen dem einem als vertragstreuer Mieter überhaupt gekündigt werden darf. Tragisch dabei ist, dass früher zeitnah eine neue vergleichbare Bleibe schnell gefunden werden konnte. Heute ist es dagegen schwieriger, bezahlbare Alternativen zu bekommen.
Wie kann man sich in so einer Situation helfen?
Eine Detektei beauftragen bei Zweifeln: Einige Menschen, die daran Zweifel haben, dass tatsächlich ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt, haben sich auch schon an eine Detektei gewandt, zum Beispiel eine solche, wie man sie unter dem Link in Hamburg finden kann. Diese sollen dann Beweise finden (die unter Umständen dann auch vor Gericht verwendet werden können), ob es sich wirklich um einen Eigenbedarf handelt, oder ob es nur vorgetäuscht wird. Denn dieses Misstrauen hegen leider viele Mieter ihren Vermietern gegenüber.
Sich einen Anwalt nehmen
Es ist sicherlich sehr ratsam, im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, sich von einem Mietrechtsexperten beraten zu lassen. Was man beim Einschalten eines Rechtsanwalts berücksichtigen sollte, kann man gut im Internet herausfinden. Zuerst sollte dann geprüft werden, ob der Vermieter alle Formalien korrekt eingehalten hat.
Man hat als Mieter schlechte Karten, wenn der Vermieter die Immobilie für sich selbst, Verwandte oder etwa auch für eine Haushaltshilfe oder Pflegepersonal benötigt. Wenn eine Wohnung als Kanzlei, Praxis oder Büro nutzbar ist, darf der Vermieter ebenfalls kündigen, wenn er die Räume beruflich nutzen möchte. Auf alle Fälle muss der Eigentümer die gesetzlichen Fristen beachten. Wenn zum Beispiel ein Mieter bis zu fünf Jahre lang im Haus lebt, soll dieser ab Ende des Monats der Kündigung drei Monate Zeit bis zum Auszug haben. Bei bis zu acht Jahren verlängert sich die Frist sogar auf sechs Monate. Wenn aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen werden sollen, ist von einer Kündigungssperre die Rede. Die Mieter sollen dann nach dem Verkauf noch drei Jahre und in Ballungsräumen mit Wohnmangel noch zehn Jahre bleiben dürfen.